Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt

3. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB, Fachabzüge usw.)

4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

5. Der Auftragnehmer wählt die Lichtbilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

II.Hochzeitsfotografie / Eventfotografie

1. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird ihr bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Lichtbilder oder Szenen aufgenommen werden.
2. Während des Paar und Gruppenfotoshootings werden Gäste des Auftraggebers gebeten nicht gleichzeitig zu fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen wenn sie fertig ist.
3. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl.Verpflegung zu gewähren.

III. Urheberrecht, Nutzungsrecht

1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch (einfaches Nutzungsrecht). Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
4. Die RAW-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der RAW-Daten (unbearbeitete Lichtbilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
5. Der Auftragnehmer darf die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studio-mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalonorars zu leisten.
3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
4. Bei Terminvereinbarung ist eine Buchungsgebühr in Höhe von 200€ (für Hochzeiten) bwz. 50€ (für andere Fotosessions) fällig. Die Buchungsgebühr wird bei Absage des Termins von Seiten des Auftraggebers nicht erstattet, kann aber für einen neuen Termin innerhalb 1 Jahres gut geschrieben werden.
5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung beglichen sind. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

V. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach 1 Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI. Absage der fotografischen Begleitung

1. Wird ein Hochzeits-Fotoreportage frühzeitig abgesagt (bis 8 Wochen vor dem Termin), behält die Fotografin die Buchungsgebühr von 200€ ein. Bei Absage des Hochzeits-Fotoreportage bis 7 Tage vor Termin werden 50% des Honorars fällig. Bis 1 Tag vor der Hochzeit 75% und bei Absage am Tage der Hochzeit wird das komplette Honorar geltend gemacht.
2. Bei höherer Gewalt (Tot eines Ehepartners bei Hochzeiten) erhält der Kunde die gesamte Anzahlung abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € zurück.
3. Liegt der Grund für die Terminabsage in der Fotografin begründet, wird die Anzahlung komplett rückerstattet. Die Fotografin ist gerne behilflich in der Suche eines Ersatzfotografen, jedoch ist sie nicht dazu verpflichtet.
4. Der Anteil der einbehaltenen Buchungsgebühr nach Abs. 6 S. 1 bzw. die Aufwandspauschale nach Abs. 6 S. 2 werden bei späterer Nachholung innerhalb von 12 Monaten eines in Aufwand und Preis gleichwertigen Fotoshootings auf den Preis angerechnet.

5. Baby – , Familien und Kinderfotoshootings können bis zu 1 Tag vor dem Shootingtermin abgesagt werden. Bei nicht Absagung des Kindershootings sind 50% des Honorars zu zahlen.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Die Auftragnehmerin erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung sowie zur Bearbeitung dessen Anfragen.

3. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.

5. Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

5. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Dienstleistungspartner, die die Auftragnehmerin zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. In diesen Fällen beachtet die Auftragnehmerin strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

6. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über dessen gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung.

VIII. Bildbearbeitung, Retusche

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2.Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Beatrix Fuhrmann. Sollte der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden sein, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

3. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.Die Bilder werden grundsätzlich von Beatrix Fuhrmann in Hinsicht auf Farbe, Kontrast, Helligkeit und Anschnitt optimiert. Eine umfangreiche Retusche oder Beautyretusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

5. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Lichtbilder klar und eindeutig identifizierbar ist. (Beispiel: Foto: Beatrix Fuhrmann http://www.beatrixfuhrmann.com)

7. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Lieferzeiten und Reklamation

1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Lichtbilder werden im JPEG-Format in hoher Auflösung, im Hinblick auf Kontrast, Farbe, und Belichtung editiert und optimiert. Es werden keine RAW-Dateien heraus gegeben.

3. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln an bestellten Produkten wie Alben, Prints oder sonstige Produkten müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, Deutschland.

XI. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand:03.02.2022